Vorteile

Vorteile Vorratsgesellschaften

Der Erwerb einer Vorratsgesellschaft geht nicht nur schnell und unkompliziert, sondern bietet auch im Vergleich zur Neugründung einer Gesellschafts Vorteile:

 

Schnellere Handlungsfähigkeit:

Bei der Notwendigkeit „schneller“ Geschäfte ist die Gesellschaft innerhalb von 24 Stunden für den Käufer verfügbar und nach erfolgter elektronischer Handelsregisteranmeldung haftungsbeschränkt handlungsfähig. Das Bankkonto ist eingerichtet und kann sofort genutzt werden. Die Zustimmung der IHK zum neuen Firmennamen ist bereits vorhanden. Der Zeitaufwand und die Gründungskosten entfallen.

 

Weniger Risiken:

Die Haftungsrisiken in der Gründungsphase "i.G." entfallen. Das Stamm- bzw. Grundkapital ist voll eingezahlt und steht sofort nach dem Kauf zur freien Verfügung. So haften zum Beispiel Gesellschafter mit geringem Anteil nicht mehr für nicht geleistete Einlagen der Hauptgesellschafter. Der Gesellschafter und der Geschäftsführer haften nicht persönlich, weil die Gesellschaft bereits im Handelsregister eingetragen ist. Dem Handelsregister müssen nur die Änderungen elektronisch eingereicht sein, dann entfällt die Handelnden- und die Differenzhaftung. Auf die Eintragung der Änderungen muss nicht gewartet werden (BGH-Entscheidung).

 

Einfache Abwicklung:

Es müssen nicht alle Gesellschafter zum Notar. Etwa im Ausland wohnende Gesellschafter können sich vertreten lassen. Die Bestellung ausländischer Geschäftsführer ist bei Vorrats-Gesellschaften einfacher und problemloser. Viele Notare sind mit dem Umgang und der Abwicklung von Vorratsgesellschaften vertraut und alle benötigten Dokumente und Unterlagen stehen für die Beurkundung zur Verfügung.

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